Auf dem Weg zu einer Kultur des ganzheitlichen Schutzes der Person
Die Fokolar-Bewegung veröffentlicht den ersten Rechenschaftsbericht über Fälle von Missbrauch an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen, über geistlichen und Machtmissbrauch, der innerhalb der Bewegung stattgefunden hat, mit Hinweis auf Wiedergutmachungsmaßnahmen, neue Ermittlungsverfahren und Schulungsaktivitäten zum Schutz der Person.
"Wir schreiben Euch, um öffentlich Rechenschaft zu geben bezüglich der Meldungen und Hinweise und der Maßnahmen, die wir als Fokolar-Bewegung ergriffen haben angesichts der schmerzlichen Wunde der sexualisierten Gewalt an Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sowie des geistlichen und Macht-Missbrauchs an Erwachsenen, von dem auch wir betroffen sind.".
In einem offenen Brief stellen Fokolar-Präsidentin Margaret Karram und Co-Präsident Jésus Morán den ersten Rechenschaftsbericht über den Umgang mit Missbrauchsfällen innerhalb der Bewegung vor. Das Dokument, das nun jährlich veröffentlicht werden soll, erscheint am 31. März 2023, ein Jahr nach der Untersuchung der schweren Fälle von sexualisierter Gewalt durch einen ehemaligen französischen Fokolar, J.M.M., durch das britische Institut GCPS Consulting.
Die Bewegung hat notwendige Schritte unternommen, um die Prävention und den ganzheitlichen Schutz der Person in allen Bereichen, in denen sie tätig ist, zu gewährleisten. Daher ist das heute veröffentlichte Dokument, so die Präsidentin und der Ko-Präsident der Fokolar-Bewegung, "ein erster Rechenschaftsbericht über die Maßnahmen zur Prävention, zur Ermittlung und Transparenz, zu Abhilfe und Schulung, die von der Fokolar-Bewegung zur Bekämpfung dieses Verbrechens durchgeführt wurden“.
Zuallererst sprechen sie den Opfern und Überlebenden, den betroffenen Familien und Gemeinschaften nicht nur in Frankreich, sondern in allen Ländern, in denen Missbrauchsfälle ans Licht gekommen sind, ihre tiefe Dankbarkeit aus, denn dank ihrer Mitarbeit und vor allem ihres Mutes, diese Verbrechen aufzugreifen und sie ans Licht zu bringen, ist es der Bewegung nun möglich, den notwendigen Weg der Veränderung und Erneuerung zu beschreiten.
Der Rechenschaftsbericht besteht aus mehreren Teilen und stellt die Missbrauchsdaten vor, die bei der internationalen Kommission für das Wohlergehen und den Schutz der Person (CO.BE.TU.) seit 2014, dem Jahr ihrer Gründung und somit der systematischen Erfassung der Berichte, bis Dezember 2022 eingegangen sind. Erfasst wurden in dieser Zeit auch Fälle, die bezüglich der Tatzeit deutlich weiter zurückreichen. Außerdem werden Daten zu den "Schulungskursen zu Schutz und Prävention" präsentiert, die in den verschiedenen Ländern, in denen die Fokolar-Bewegung tätig ist, durchgeführt wurden.
Ein weiterer Abschnitt ist den prioritären Maßnahmen gewidmet, die als Reaktion auf die Empfehlungen der unabhängigen Studie von GCPS Consulting durchgeführt wurden oder gerade durchgeführt werden; die Kurse und Schulungsinstrumente zum Thema Schutz und Prävention stehen allen Mitgliedern der Bewegung zur Verfügung, insbesondere denjenigen, die mit Schulung und Begleitung von Minderjährigen betraut sind. Es wurden bereits Schulungsveranstaltungen für die Verantwortlichen der Bewegung auf verschiedenen Ebenen durchgeführt: von der zentralen Leitung bis zu den territorialen Verantwortlichen in den verschiedenen geografischen Gebieten.
Neu: die Zentrale unabhängige Kommission und die Melde-, Beschwerde- und Untersuchungsverfahren
Am 1. Mai 2023 wird die Unabhängige Zentralkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Arbeit der CO.BE.TU ist damit beendet. Das neue Gremium wird sich ausschließlich mit der Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen befassen, während die Schulung zentral und lokal von einem anderen Team von Frauen und Männern als Experten und Beratern koordiniert wird.
Der Bericht stellt auch das "Protokoll für den Umgang mit Missbrauchsfällen in der Fokolar-Bewegung", die "Zuständigkeiten der zentralen unabhängigen Kommission" sowie die "Unterstützungs- und Entschädigungsmöglichkeiten in Fällen von sexualisierter Gewalt von Minderjährigen/schutzbedürftigen Erwachsenen" vor.
Was die Melde-, Anzeige- und Ermittlungsverfahren in Ländern mit Meldepflicht betrifft, so wird die Meldung unverzüglich an die Justizbehörden weitergeleitet. Wenn das nationale Recht keine Meldepflicht vorsieht, der Sachverhalt aber dennoch eine Straftat darstellt, erstattet die Kommission unmittelbar nach Feststellung der Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts Anzeige bei den Justizbehörden, es sei denn, der/die Betroffene oder seine/ihre Eltern erheben Einwände. Im Einklang mit den internationalen Rechtsnormen erfolgt die Anzeige von Missbrauch auch dann, wenn die Straftat bereits verjährt ist.
Auf unserer Seite "Prävention/Missbrauch" finden Sie den Rechenschaftsbericht in deutscher Sprache.